Hier mal ein interessantes Detail am Rande von 1990:
Dort wurde auch der „Vertrag über gute Nachtbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ am 9. November 1990 unterschrieben. Sozusagen die Fortsetzung vom Rapallo-Vertrages oder Berliner Vertrages.
Pikant ist Artikel 3 Absatz 3:
Sollte eine der beiden Seiten zum Gegenstand eines Angriffs werden, so wird die andere Seite dem Angreifer keine militärische Hilfe oder sonstigen Beistand leisten und alle Maßnahmen ergreifen, um den Konflikt unter Anwendung der Grundsätze und Verfahren der Vereinten Nationen und anderer Strukturen kollektiver Sicherheit beizulegen.
Dieser Absatz hat einen ganz klaren Aussageinhalt, welcher schon an eine Neutralitätserklärung gleichkommt.
Dabei handelt es sich im Grunde um die erfüllte Stalin-Noten, welche sich die BRD zur Neutralität gegenüber den Osten verpflichtet.
Ich hoffe das sich unsere Regierung daran erinnern wird, sollte es dazu kommen.